ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
RAUMAUSSTATTUNG POLSTERZIPFL – Andreas Kornfeil-Knaus
 
1. Geltung:
1.1. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich, für alle gegenwärtigen und künftigen Rechtsgeschäfte zwischen unserem Unternehmen und den Kunden. Entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bestimmungen des Käufers werden nicht anerkannt. Dies gilt auch für Ergänzungs- und Folgeaufträge. Mit der Auftragserteilung anerkennt der Kunde die Geltung dieser AGBs. Die Leistungen und Angebote unseres Unternehmens erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen; abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an.
ACHTUNG: Die umseitigen Vertragsbedingungen werden – sofern wir beweisen können, dass Sie diese tatsächlich zur Kenntnis genommen und Ihnen zugestimmt haben – mit Ihrer Unterschrift Bestandteil dieses Vertrages.

2. Vertragsabschluss/ Angebot/ Auftrag:
2.1. Unsere Angebote werden ausschließlich schriftlich erteilt, sind freibleibend und unverbindlich in Bezug auf Preise und Lieferzeit. Vertragsgegenstand sind nur die in dem Angebot genannten Leistungen unseres Unternehmens. Lieferungsaufträge betrachten wir als unwiderrufliche Kaufangebote. Die Annahme eines von uns erstellten Angebotes ist – sofern nicht anders vereinbart – nur hinsichtlich der gesamten angebotenen Leistungen möglich.
2.2. Mündliche Absprachen mit unserem Unternehmen sind erst gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden.
2.3. Stornierungen und Änderungen von Bestellungen können nur mit unserer schriftlichen Zustimmung erfolgen. Eine Stornierung oder Änderung von bereits bearbeiteten Zuschnitten oder Sonderanfertigungen ist nicht möglich.
2.4. Angebote und Kostenvoranschläge werden nach bestem Fachwissen erstellt, falls der Aufwand sich mehrt, verschuldet durch falsche oder unvollständige Angaben des Kunden, wird der Mehraufwand dem Kunden in Rechnung gestellt. Der Auftraggeber hat Leistungen, die der Auftragnehmer abweichend vom Vertrag ausführt, dann anzuerkennen und zu vergüten, wenn die Leistung zur Vertragserfüllung notwendig war, dem mutmaßlichen Vertragswillen entspricht und die Abweichung für den Auftraggeber zumutbar ist.
2.5. Kostenvoranschläge werden ebenfalls nur schriftlich erteilt und sind, sofern nicht anders vereinbart, unverbindlich. Stellt sich bei einem unverbindlichen Kostenvoranschlag im Sinne des § 1170a (2) ABGB eine beträchtliche Überschreitung des vereinbarten Entgelts als unvermeidbar heraus, so hat dies der Auftragnehmer zu dem Zeitpunkt dem Auftraggeber anzuzeigen, zu welchem eine mehr als 15%ige Überschreitung des ursprünglich vereinbarten Gesamtpreises abzusehen ist.
2.6. Allfällige für die Ausführung eines Auftrages notwendige, von Behörden oder Dritten zu erteilende Genehmigungen sind vom Auftraggeber zu erwirken, der uns diesbezüglich zu informieren und allenfalls schad- und klaglos zu halten hat. Wir sind nicht verpflichtet, mit den Arbeiten zu beginnen, bevor diese Genehmigungen rechtswirksam erteilt wurden.
 
3. Schutz vor Plänen und Unterlagen / Geheimhaltung:
3.1. Der angemessene Aufwand für auf Wunsch des Auftraggebers angefertigte Entwürfe, Skizzen oder Muster ist uns über unser Verlangen umgehend auch dann zu ersetzen, wenn der in Aussicht genommene Auftrag nicht erteilt wird. Wir behalten uns sämtliche Rechte an den von uns verwendeten Entwürfen, Angeboten, Rechnungen, Projekten und den zugehörigen Zeichnungen, Maßbildern und Beschreibungen vor. Diese Unterlagen dürfen, auch wenn sie nicht von uns stammen, vom Auftraggeber nicht in einer über den Vertragsinhalt hinausgehenden Weise genutzt werden. Sie dürfen insbesondere nicht vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden und sind uns über unser Verlangen sofort zurückzustellen.

4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1. Wir sind berechtigt, die von uns zu erbringende Werkleistung mangels anderer Vereinbarungen nach dem tatsächlichen Anfall und dem uns daraus entstandenen Aufwand in Rechnung zu stellen. Die Rechnungsbeträge sind mit Rechnungsdatum fällig und zahlbar binnen einer Frist von 14 Tagen porto- und spesenfrei ohne jeden Abzug. Eigenmächtiger Skontoabzug ist unstatthaft. Die Einräumung von Skonto bedarf ausdrücklicher schriftlicher gesonderter Vereinbarung.
Wird gegen unsere Rechnung binnen 1 Woche kein begründeter Einspruch schriftlich erhoben, gilt sie jedenfalls als genehmigt.
4.2. Wir sind ausdrücklich berechtigt, auch Teilabrechnungen vorzunehmen, sofern die Leistung in Teilen erbracht wird.
4.3. Alle von uns genannten Preise sind, sofern nichts anderes ausdrücklich vermerkt ist, exklusive Umsatzsteuer zu verstehen. Im Verrechnungsfalle wird die gesetzliche Umsatzsteuer zu diesen Preisen hinzugerechnet.
 
5. Wertsicherungsklausel
5.1. Es wird ausdrücklich Wertbeständigkeit der Forderung samt Nebenforderungen vereinbart. Als Maß der Berechnung der Wertbeständigkeit dient der vom österreichischen statistischen Zentralamt monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex oder einer an seiner Stelle tretende Index.
5.2. Sollten sich die Lohnkosten danach aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche oder aufgrund innerbetrieblicher Abschlüsse oder andere, zur Leistungserstellung notwendige Kosten wie jene für Materialien, Energie, Transport, Fremdarbeiten, Finanzierung, etc. verändern, so sind wir berechtigt bzw. verpflichtet, die Preise entsprechend nach oben oder unten anzupassen.
Sofern es sich um ein Verbrauchergeschäft handelt, werden jedenfalls während der ersten zwei Monate ab Vertragsabschluss keine Preisänderungen – es sei denn, diese wurden im Einzelnen ausdrücklich ausgehandelt – in Rechnung gestellt.
 
6. Zahlungsverzug
6.1. Bei Überschreitung des Zahlungszieles sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe üblicher Bankzinsen, mindestens aber 14 % p.a. zu verrechnen und sind vereinbarte Preisnachlässe hinfällig. Bei Zahlungsverzug werden mit Verzugseintritt auch alle anderen noch offenen Forderungen zur Zahlung fällig. Das gleiche gilt auch im Falle von Zahlungseinstellungen durch den Käufer bei Eröffnung eines Ausgleichs, eines Konkursverfahrens oder bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen. Die Berufung auf Mängel entbindet den Kunden nicht von seiner Pflicht zur Einhaltung der Zahlungsbedingungen. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden ist ausgeschlossen.
6.2. Der Kunde verpflichtet sich für den Fall des Zahlungsverzuges, die unserem Unternehmen entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Bei einzeln abgerechneten Teillieferungen ist unser Unternehmen bei Zahlungsverzug des Käufers berechtigt, die noch zu liefernden Waren einzubehalten, ohne schadenersatzpflichtig zu werden.
6.3. Die Aufrechnung des Kunden mit seinen Forderungen gegen die Forderung unseres Unternehmens ist ausgeschlossen. Ausgenommen davon sind von unserem Unternehmen schriftlich anerkannte oder vom Gericht rechtskräftig festgestellte Forderungen. Die Auftragserteilung durch den Kunden wird als Bestätigung der Zahlungsfähigkeit und Kreditwürdigkeit des Kunden angesehen. Ergeben sich zu einem späteren Zeitpunkt Bedenken, die gegen die Zahlungsfähigkeit und Kreditwürdigkeit des Kunden sprechen, kann unser Unternehmen nach unserer Wahl die Erfüllung des Vertrages von einer Vorauszahlung oder von ausreichenden Sicherheitsleistungen abhängig machen oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall ist unser Unternehmen von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden.
6.4. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Gewährleistungsansprüchen oder anderen Ansprüchen, welcher Art auch immer, zurückzuhalten oder mit Gegenforderungen aufzurechnen.

7. Lieferzeit
7.1. Lieferzeiten werden bestmöglich eingehalten, sind jedoch unverbindlich. Wurde deren Verbindlichkeit ausdrücklich schriftlich vereinbart, hat uns der Auftraggeber schriftlich eine Nachfrist von zumindest vier Wochen zu gewähren.
7.2. Höhere Gewalt und sonstige unvorhergesehene Umstände entbinden uns von der Lieferverpflichtung. Für Verzug oder Unmöglichkeit der Leistung infolge höherer Gewalt oder aus anderen Gründen, die nicht in unserer Macht liegen, zB. Betriebsstörung, Streik, Feuer, Naturkatastrophen oder Produktionsausfälle haften wir nicht. Sollte aus solchen Gründen die Leistung verhindert werden, ist unser Unternehmen berechtigt, die noch offenen Lieferzusagen zu stornieren. Das gilt auch, wenn die Lieferhinderung auf Verzug oder Nichtleistung eines Vorlieferanten zurückgeht. Dem Kunden stehen aus solchen Verzögerungen keine Ansprüche zu. Der Kunde ist jedoch berechtigt, in diesen Fällen unter Setzung einer vierwöchigen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.
7.3. Annahmeverzug durch den Auftraggeber berechtigt uns wahlweise zum Rücktritt unter Geltendmachung des entstandenen Schadens oder dazu, die Erfüllung des Rechtsgeschäftes bei Geltendmachung des darüber hinaus entstandenen Schadens zu verlangen.
Der Versand erfolgt ab Werk und wird je nach Aufwand dem Kunden verrechnet.
7.4. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Bei Teillieferungen sind wir berechtigt, diese mit entsprechenden Rechnungen bezogen auf die bereits gelieferte Ware bzw. Arbeit abzurechnen. Der Kunde ist verpflichtet, auf entsprechende Rechnungen auch zu vergüten.
7.5. Wird eine Lieferfrist bzw. Lieferzeit von uns zugesagt, so gilt diese erst als verbindlich, wenn die nötigen Informationen, Maße, Entscheidungen und Freigaben vom Kunden erteilt wurden. Sollte beim Erbringen dieser Informationen, ein Verzug entstehen beginnt die Lieferfrist bzw. Zeit erst mit Erhalt dieser zu laufen. Bei nachträglichen Änderungen verlängert sich die Lieferfrist entsprechend.

8. Haftung:
8.1. Wir haften für Schäden außerhalb des Anwendungsbereiches des Produkthaftungsgesetzes nur, sofern uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlust und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Käufer sind jedenfalls ausgeschlossen.
8.2. Wir sind mit dem Käufer dahin einig, dass der Käufer im Innenverhältnis das alleinige Risiko als Mithersteller nach dem Produkthaftungsgesetz übernimmt. Er stellt uns von allen etwaigen Ansprüchen frei und wird gegebenenfalls Sicherheit leisten.

9. Gewährleistung und Transport:
9.1. Der Kunde hat die Waren sofort bei Anlieferung oberflächlich zu begutachten und sichtbare Schäden z.B. an der Verpackung zum Zwecke der fristgerechten Geltendmachung gegenüber der Frachtversicherung sofort gegenüber dem Zusteller zu rügen und auf den Transportpapieren zu vermerken; andernfalls ist die Geltendmachung von Ansprüchen aus Beschädigungen hieraus ausgeschlossen. Der Übernehmer hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war.
9.2. Weiteres muss der Kunde die gelieferten Waren unverzüglich auf verdeckte Transportschäden (Karton ist nicht beschädigt) zu untersuchen, und den Schaden zum Zwecke der fristgerechten Geltendmachung gegenüber der Frachtversicherung innerhalb von 5 Tagen ab Anlieferung zu melden sowie ein Lichtbild der beschädigten Waren, sowie des unbeschädigten Verpackungskartons per E-Mail zu übermitteln; andernfalls ist die Geltendmachung von Ansprüchen hieraus sowie aus Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen.
9.3. Verdeckte Mängel sind innerhalb einer Frist von einer Woche ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen.
9.4. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
9.5. Musste der Auftraggeber oder eine von ihm bestellte örtliche Bauleitung oder sonstige fachmännische Aufsicht während der Ausführung von Arbeiten oder bei der Lieferung Mängel erkennen, so sind diese unverzüglich zu rügen. Mängel eines Teiles der Lieferung dürfen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung führen.
9.6. Hinsichtlich unwesentlicher Mängel und bei gebrauchten Waren sind Gewährleistungsansprüche grundsätzlich ausgeschlossen.
9.7. Falls Materialien vom Auftraggeber beigestellt werden, erstreckt sich die Haftung des Auftragnehmers ausschließlich auf die fachgemäße Arbeit, nicht aber auf Ansprüche aus den beigestellten Materialien, insbesondere nicht auf Ersatz derselben.
9.8. Für produktions- oder materialbedingte Abweichungen in den Farbnuancen kann keine Gewähr geleistet werden.
9.9. Weiteres stellt es keinen Mangel dar, wenn bei Vertragsware im Durchschnitt alle 10 Meter ein Fehler (insbesondere Web-, Druck- oder sonstige Verarbeitungsfehler) gegeben ist. Es stellt überdies keinen Mangel dar, wenn Stoffe im Rahmen ihrer Reinigung 1-2 % eingehen.
9.10. Es ist Aufgabe des Kunden, die Brauchbarkeit unserer Ware auf ihre Eignung für die beabsichtigten Zwecke zu prüfen. Unsere Beratung, gleichgültig ob in Wort oder Schrift, ist unverbindlich und befreit unsere Kunden nicht von der eigenen Prüfung unserer Produkte auf ihre Eignung für den beabsichtigten Zweck. Ersatzansprüche aus diesem Titel sind ausgeschlossen.
9.11. Bei Nachlieferungen übernehmen wir für die Farbgleichheit mit der Erstlieferung keine Gewähr.
9.12. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Die Gewährleistungsfrist beginnt nicht erneut zu laufen, wenn im Rahmen der Mängelhaftung eine Ersatzlieferung erfolgt.
9.13. Abgesehen von jenen Fällen, in denen von Gesetzes wegen das Recht auf Wandlung (Auflösung des Vertrages) zusteht, behalten wir uns vor, den Gewährleistungsanspruch nach unserer Wahl durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung zu erfüllen.
9.14. Sollte die Absendung einer versandbereiten Ware ohne unser Verschulden binnen drei Monaten nach Rechnungslegung nicht erfolgt sein oder auf Wunsch des Auftraggebers verschoben werden, so gilt unsere Leistung als erbracht und sind wir berechtigt, die Ware auf Kosten des Auftraggebers einzulagern. Diesbezügliche Lagerungskosten sind uns prompt zu ersetzen. Nutzung und Gefahr gehen mit der Einlagerung auf den Auftraggeber über.
9.15. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel, die durch Überbeanspruchung, nachlässige oder unsachgemäße Behandlung, Verwendung ungeeigneter Betriebsmaterialien vom Auftraggeber oder dritter Seite beigestelltes Material, Anweisungen des Auftraggebers oder Montagearbeiten Dritter verursacht worden sind. Der Auftragnehmer haftet nicht für Beschädigungen durch Handlungen Dritter und chemische Einflüsse. Teile, die einem natürlichen Verschleiß unterliegen, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Eine Haftung unsererseits ist überdies ausgeschlossen, wenn die von uns gelieferte Ware ohne Kenntnis des Verwendungszweckes bestellt oder geliefert wird. Wir haften auch nicht im Rahmen der gewerblichen oder nicht gewerblichen Weiterveräußerung, Weitergabe, des unbefugten oder unsachgemäßen Gebrauches.
9.16. Die Gewährleistung erlischt sofort, wenn ohne Zustimmung des Auftragnehmers Änderungen oder Instandsetzungen am Liefergegenstand bzw. der Werkleistung vorgenommen werden.

10. Eigentumsvorbehalt:
10.1. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren und Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages zuzüglich Zinsen und Kosten vor.
10.2. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts pfleglich zu behandeln. Der Kunde hat uns unverzüglich schriftlich von allen Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware zu unterrichten, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, sowie von etwaigen Beschädigungen oder der Vernichtung der Vorbehaltsware. Einen Besitzerwechsel der Vorbehaltsware sowie den angegebenen Anschriftenwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.
10.3. Der Kunde hat uns alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen die Verpflichtungen und durch erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter auf die Ware entstehen.
10.4. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, vom Vertrag zurück zu treten und die Ware heraus zu verlangen. Daneben sind wir berechtigt vom Vertrag zurück zu treten und die Ware heraus zu verlangen, wenn uns ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist.
10.5. Dieser Rücktritt erfolgt unbeschadet unseres Anspruchs auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung. Darüber hinaus schuldet der Kunde uns ein angemessenes Entgelt für die Benützung der Ware.
10.6. Rechte und Pflichten aus dem Kaufvertrag dürfen, solange die Ware nicht vollständig bezahlt ist, vom Kunden ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von uns nicht an Dritte übertragen werden.

11. Schadenersatz
11.1. Allfällige Regressforderungen, die Vertragspartner oder Dritte aus dem Titel „Produkthaftung“ iSd. PHG gegen uns richten, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.
11.2. Soweit in diesen Bedingungen nichts anderes vorgesehen ist, bleibt die Haftung des Auftragnehmers in allen Fällen auf jene Schäden beschränkt, die am Gegenstand seiner Leistung entstanden sind. Jeder darüber hinausgehende Schadenersatz, insbesondere für Mangelfolgeschäden, ist ausgeschlossen, sofern dem Auftragnehmer nicht grobes Verschulden vorzuwerfen ist.
Schadenersatzansprüche beschränken sich auf Schäden, die von uns vorsätzlich verschuldet wurden.
11.3. Der Haftungsausschluss gilt nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz. Weiters gilt der Haftungsausschluss nicht für uns zurechenbaren Schäden aus der Verletzung des Körpers oder der Gesundheit oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
11.4. Werden vom Kunden Pläne beigestellt oder Maßangaben gemacht, so haftet er für deren Richtigkeit, sofern nicht ihre Unrichtigkeit offenkundig ist oder sofern nicht Naturmaß vereinbart worden ist. Erweist sich eine Plan-, oder eine Maßangabe oder Anweisung des Kunden als unrichtig, so werden wir den Kunden davon verständigen und ihn um entsprechende Weisung innerhalb angemessener Frist ersuchen. Die bis dahin aufgelaufenen Kosten treffen den Kunden. Langt die Weisung nicht in angemessener Frist ein, so treffen den Kunden die Verzugsfolgen. Uns trifft dennoch keine Warn- und Hinweispflicht.
11.5. Uns trifft für beigestellten Materialen keine Warn- und Hinweispflicht.
11.6. Die Einhaltung allfälliger Bauvorschriften oder sonstigen Vorgaben entsprechende Ausführung bzw. diesen entsprechenden Einbau (z.B. brandhemmend) obliegt ausschließlich dem Kunden.
11.7. Wir haften nur für eigene Inhalte auf unserer Website. Soweit mit Links der Zugang zu anderen Websites ermöglicht wird, sind wir für die dort enthaltenen fremden Inhalte nicht verantwortlich. Wir machen uns die fremden Inhalte nicht zu Eigen. Sofern wir Kenntnisse von rechtswidrigen Inhalten auf externen Websites erhalten, werden wir den Zugang zu diesen Websites unverzüglich sperren.

12. Mitwirkungspflicht
12.1. Erforderliche Bewilligungen Dritter, Meldungen an Behörden, Einholung von Genehmigungen hat der Kunde (Auftraggeber) fristgerecht und eigenverantwortlich sowie auf seine Kosten zu veranlassen. Weiters hat der Kunde zu überprüfen, ob die zu liefernde Ware oder durchzuführende Leistung konform mit den jeweils anzuwendenden rechtlichen Bestimmungen geht.

13. Schadloshaltung bei Verletzung von Drittrechten
13.1. Schulden wir nach dem Inhalt des Vertrages neben der Warenlieferung auch die Verarbeitung der Ware nach bestimmten Vorgaben des Kunden, hat der Kunde sicherzustellen, dass wir von ihm zum Zwecke der Verarbeitung überlassenen Inhalte nicht die Rechte Dritter (z. B. Urheberrechte, Markenrechte oder Rechte an Geschmacksmustern /Design oder Gebrauchsmustern/Patenten) verletzen. Der Kunde stellt uns von Ansprüchen Dritter frei, die diese im Zusammenhang mit einer Verletzung ihrer Rechte durch die vertragsgemäße Nutzung der Inhalte des Kunden durch uns diesem gegenüber geltend machen können. Der Kunde übernimmt hierbei auch die angemessenen Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung einschließlich aller Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe. Dies gilt nicht, wenn die Rechtsverletzung vom Kunden nicht zu vertreten ist. Der Kunde ist verpflichtet, uns im Falle einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche und eine Verteidigung erforderlich sind.
13.2. Für Tapezierungen mit Kundenstoff sind die entsprechenden Verarbeitungshinweise z.B. „Streifen längs“ oder „Streifen quer“ sowie die rechte Stoffseite zu kennzeichnen. Fehlen diese Hinweise, behalten wir uns vor, den Stoff nach unserer Wahl zu verarbeiten.
13.3. Kundenstoffe müssen geprüft werden ob sie für den vorgesehenen Zweck geeignet sind.

14. Änderungen
14.1. Abänderungen dieser allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen, sonstige Vereinbarungen, nachträgliche Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden usw. bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform, somit auch der Originalunterschrift.
 
15. Urheberrecht
15.1. Die von unserem Unternehmen hergestellten Entwürfe, Modelle, Formen, Vorlagen, Zeichnungen, Skizzen, Abbildungen, Musterbücher und der gleichen bleiben stets im geistigen Eigentum unseres Unternehmens. Der Kunde erhält daran keine wie immer gearteten Werknutzungs- oder Verwertungsrechte.
 
16. Datenschutz, Adressenänderung
16.1. Der Auftraggeber stimmt zu, dass seine persönlichen Daten, insbesondere Name und Adresse, zur Begründung, Ausgestaltung, Änderung und Erfüllung des Vertrages elektronisch gespeichert und verarbeitet werden und sind wir berechtigt, die Daten in diesem Umfang und zu diesem Zweck auch an Dritte weiterzugeben, welche mit uns zusammenarbeiten. Der Kunde wird darauf aufmerksam gemacht, dass diese Zustimmung jederzeit wiederrufen werden kann.
16.2. Der Kunde ist verpflichtet uns Änderungen seiner Wohn- oder Geschäftsadresse bekanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet werden.

17. Gerichtsstandvereinbarung
17.1. Als ausschließlicher Gerichtsstand wird das sachlich und örtlich zuständige Gericht am Ort des Geschäftssitzes von Andreas Kornfeil-Knaus – Raumausstattung Polsterzipfl vereinbart, auch wenn die Übergabe oder Lieferung der Ware an einem anderen Ort zu erfolgen hat. Für die Rechtsbeziehung zwischen den Vertragspartner gilt österreichisches Recht.
Vertragssprache ist Deutsch.

18. Rechtswahl
18.1. Auf diesen Vertrag ist österreichisches materielles Recht anzuwenden.
 
19. Schiedsgerichtsvereinbarung – Schiedsgerichtsbarkeit
19.1. Alle Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben, einschließlich Streitigkeiten über dessen Gültigkeit, Verletzung, Auflösung oder Nichtigkeit, werden nach der Schiedsordnung (Wiener Regeln) der Internationalen Schiedsinstitution der Wirtschaftskammer Österreich (VIAC) von einer oder drei gemäß diesen Regeln bestellten Schiedsrichtern endgültig entschieden.
 
Leutasch, am 01.01.2021

Andreas Kornfeil-Knaus / Raumausstattung Polsterzipfl